Der Taxierungswert (Taxeringsvärd) eines Hauses in Schweden entspricht dem Wert einer Immobilie, den die Steuerbehörde (Skatteverket) als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer ermittelt. Dieser Wert wird mittels Immobilien-Taxierung ermittelt und muss 0,75 % des Marktwertes der Immobilie entsprechen.
Hierbei gehen in die Berechnung sowohl die Immobilie selbst, das tatsächliche oder vermutete Baujahr der Immobile als auch die Grundstücksgröße mit hinein. Auch Um – und Neubauten, wie beispielsweise der Bau eines Schuppens, der Einbau eines Badezimmers oder auch umfassende Renovierungsarbeiten wirken sich auf diese Berechnung aus.
Wer diese Steuer bezahlen muss und wie hoch diese ausfällt
Unabhängig davon, ob die Hausbesitzer ihren permanenten Wohnsitz in Schweden haben oder nur ein Ferienhaus besitzen: jeder Immobilienbesitzer ist zur Abgabe der Steuer verpflichtet. Bevor also ein Haus gekauft wird, ist es ratsam, sich vorab über den taxierten Wert zu informieren. Die Höhe der Steuer beträgt 0,75 % des Marktwertes, maximal aber 7687 SEK (etwa 725 €, Stand 2022) und ist jährlich zu entrichten.
Die Berechnung der Grundsteuer
Alle 3 bis 4 Jahre führt die schwedische Steuerbehörde eine Berechnung der zu zahlenden Steuer einer Immobilie aus. Hierbei wird als Basis ein Wert von 75 % des Marktwertes bestimmt. Dieser Wert ergibt sich aus der Analyse der durchschnittlichen Immobilienpreise der letzten 2 Jahre in dem Gebiet, wo das Haus und das Grundstück sich befinden. Es ist möglich, diesen Marktwert anhand verschiedener Online-Tools selbst zu errechnen oder bei der Steuerbehörde direkt nachzufragen.
Jährlichen Fragebogen ausfüllen
Jedes Jahr sendet die schwedische Steuerbehörde den Hausbesitzern einen Fragebogen zu, in dem alle Veränderungen und Baumaßnahmen am Haus und auf dem Grundstück mitgeteilt werden müssen. Wurden hierbei Maßnahmen durchgeführt, die den Wert des Hauses steigern, so erhöhen sich auch die zu zahlenden Steuern aufgrund des neu zu berechnenden Marktwertes.
Von der Idee, solche Arbeiten an dem Schwedenhaus zu verschweigen, um eine Steuererhöhung zu vermeiden, ist abzuraten. Sollte aufgrund eines Schadens am Haus einmal die Versicherung in die Pflicht genommen werden müssen, so sind dann nur die Teile der Immobilie versichert, die in der Meldung an die Steuerbehörde auch erfasst worden sind.
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